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ViLeS 2 > Kap. IV Hypothesentests > IV-3 Test des Anteilswertes > Konzepte und Definitionen |
Tests von Hypothesen über Anteilswerte in einer Grundgesamtheit basieren auf der
Stichprobenverteilung von Anteilswerten.
Diese bezieht sich bei kleinen Stichproben mit n · π (1- π) ≤ 9 auf die Anzahl K der gewünschten Ereignisse A, deren Wahrscheinlichkeit durch eine
Binomialverteilung gegeben ist.
Aufgrund der
Approximation der Binomialverteilung durch die Normalverteilung können sich die Tests bei n · π (1- π) > 9 auf eine
Normalverteilung stützen.
Die zu testenden Hypothesen können als Punkthypothese bzw. als Bereichshypothesen formuliert werden. Letztere führen dann wieder zu links- oder rechtsseitigen Tests.
Im Folgenden betrachten wir zuerst Hypothesentests auf der Basis n · π (1- π) ≤ 9
Tests unter dieser Voraussetzung stützen sich auf die diskrete Binomialverteilung, wodurch die freie Wahl der Signifikanzniveaus auf die jeweils für die zugrundeliegende Verteilung vorgegebenen Randwahrscheinlichkeiten beschränkt ist. Insbesondere sind für π ≠ 0,5 bei Punkthypothesen keine symmetrischen Randbereich gegeben (vgl. nachfolgendes Beispiel). Gleichwohl sollte versucht werden, möglichst nahe an die konventionellen Signifikanzniveaus heranzukommen.
Im konkreten Fall ergeben sich die Grenzflächen und ihre Wahrscheinlichkeiten aus den Tabellen der Binomialverteilung. Dabei ist bei der Berechnung der Wahrscheinlichkeiten zu beachten, dass die Zurückweisungspunkte bereits zu den Ablehnungsbereichen gehören.
Dabei erhalten wir bei:
einen beidseitigen Test mit einem Annahmebereich und einer Annahmewahrscheinlichkeit
P( k r u < K < k r o) = 1 - α 0
einen linksseitigen Test mit einem Ablehnungsbereich und einer Ablehnungswahrscheinlichkeit
P( K ≤ k ru ) = α 0 und bei
einen rechtsseitigen Test mit einem Ablehnungsbereich und einer Ablehnungswahrscheinlichkeit
P( K ≥ k r o) = α 0
Am Beispiel einer Stichprobe im Umfang von n = 20 bei einer Hypothese bezüglich des gewünschten Ereignisses A in der Grundgesamtheit von genau, mindestens oder höchstens 70 % (d.h. π = 0,7) sollen diese Testvarianten rechnerisch und graphisch vorgestellt werden.
Für diesen Ausgangssachverhalt gilt n · π (1- π) = 20 · 0,7 · 0,3 = 4,2 ≤ 9.
Als Parameter der Verteilung des Stichprobenwert K erhalten wir einen
Erwartungswert E(K) = n · π = 14 und eine
Varianz VAR(K) = n · π · (1 - π) = 4,2.
Die Wahrscheinlichkeiten f(K), dass das Ereignis A K = 7....20 mal auftritt, sind in Tab. IV-2 und Abb. IV-10 dargestellt.
Tab. IV-2 Binomialverteilung |
Abb. IV-10 Binomialverteilung (n = 20, π = 0,7) |
Für eine Punkthypothese H 0: π = π 0 = 0,7 kann das Signifikanzniveau durch Kumulation der linken und rechten Randwahrscheinlichkeiten bestimmt werden. Als Möglichkeiten ergeben sich:
P(9 < K < 18) = 1 - 0,0527 mit einem Signifikanzniveau von etwa 5% (α 0 = 0,0527), vgl. Abb. IV-10.
Für die Bereichshypothese H 0: π ≥ π 0
ergibt sich bei einem Ablehnungsbereich K ≤ 10 mit P( K ≤ 10 ) = 0,048 ein etwa 5%-iges Signifikanzniveau (α 0 = 0,048).
Für die Bereichshypothese H 0: π ≥ π 0
ergibt sich bei einem Ablehnungsbereich K ≥ 18 mit P( K ≥ 18) = 0,0354 ein Signifikanzniveau zwischen 3 und 4 & (α 0= 0,0345).
Tests unter dieser Voraussetzung stützen sich auf die stetige Normalverteilung, wodurch eine freie Wahl der Signifikanzniveaus ermöglicht wird. Insbesondere sind auch für π ≠ 0,5 bei Punkthypothesen symmetrische Randbereiche gegeben. Allerdings ist bei der Berechnung der Zurückweisungspunkte zu beachten, dass für n ≤ 1000 eine sog. Stetigkeitskorrektur zu empfehlen ist.
Im konkreten Fall ergeben sich die Wahrscheinlichkeiten für spezifische k nach einer Standardisierung aus den Tabellen der Standard-Normalverteilung. Die Testalgorithmen werden im Folgenden nicht für die k sondern für die Anteilswerte p = k/n entwickelt.
Die Anteilswerte p sind im Falle des Hypothesentests normalverteilt mit einem
Erwartungswert E(p) = n · π 0 und einer
Standardabweichung σp = √ 1/n · π 0 (1- π 0)
Unter Berücksichtigung der Stetigkeitskorrektur ± 1/2n resultiert daraus die Standardnormalvariable Z, wobei für den unteren Z-Wert die Stetigkeitskorrektur vom p-Wert abgezogen, für den oberen Z-Wert zum p-Wert hinzu addiert wird.
Bei n/N > 0,05 ist im Nenner der Endlichkeitsfaktor (EF) zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Zurückweisungspunkte erhalten wir für die Hypothese
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Abb. IV-11 beidseitiger Test |
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Abb. IV-12 linksseitiger Test |
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Abb. IV-13 rechtsseitiger Test |
Anmerkung:
Für alle Tests gilt bei n/N ≥ 0,05: .
Bei n/N > 30 gilt EF = 1.
Im Modul
Allgemeine Aspekte des Testmodells wurden unter Punkt 5 Testvarianten vorgestellt, die sich nicht auf die konkrete Verteilung der p beziehen, sondern auf die allgemeine Verteilung von Z. Danach wird der kritische Zα-Wert, wie in den obigen Fällen, über das Signifikanzniveau bestimmt (vgl. die Tabelle 1 in der Tabellenübersicht
). Dieser Wert wird nun direkt mit dem Z-Wert aus der Formel abgeglichen. Bei n/N > 0,05 ist im Nenner der Endlichkeitsfaktor (EF) zu berücksichtigen.
Im beidseitigen Test wird die Nullhypothese angenommen, wenn:
Im linksseitigen Test wird die Nullhypothese angenommen, wenn:
Im rechtsseitigen Test wird die Nullhypothese angenommen, wenn:
Abb. IV-14 rechtsseitiger Test bei α = 0,05
Anmerkung:
Für alle Tests gilt bei n/N ≥ 0,05: .
Bei n/N > 30 gilt EF = 1.
letzte Änderung am 5.4.2019 um 4:24 Uhr.
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