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Beispiele und Aufgaben im Modul Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Grundlagen
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Zur Konkretisierung der
aussagenlogischen Kriterien werden im Folgenden die einzelnen
Aussagearten aus Abb. 1-9 und die Falsifikationskriterien
beispielhaft erläutert:
- A) Empirische Aussagen:
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Realdefinitionen:
Realdefinitionen definieren Objekte, indem sie
die wesentlichen Eigenschaften des Objekts aufzählen. Z. B.
„Wesentliche Eigenschaften einer politischen Partei sind ihre
demokratische Binnenstruktur und eine Mindestzahl eingetragener
Mitglieder“.
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Deskriptive Aussagen: Deskriptive
Aussagen sind Aussagen, die einzelne raum-zeitlich genau festgelegte
Ereignisse oder Sachverhalte festhalten. Z. B. „Am 17.10.1997
wurde der Betrieb X von den streikenden Arbeitern für zwei
Stunden besetzt“.
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Hypothesen: Hypothesen sind
Vermutungen oder Behauptungen, die über einzelne Ereignisse
hinausgehen und möglichst raum-zeitlich unabhängig
empirische Sachverhalte miteinander in Beziehung setzen. Z. B. „Wenn
Personen autoritär sind, dann wählen sie rechtsextreme
Parteien“. „Je höher der Anteil von Schwarzen in
einem Stadtteil, desto höher die soziale Ungleichheit in diesem
Stadtteil“.
B) Nicht-Empirische Aussagen:
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Nominaldefinitionen: Bei
Nominaldefinitione handelt es sich um Anweisungen über den
Gebrauch sprachlicher Zeichen. Ein sprachliches Zeichen wird durch
ein anderes ersetzt. Aussagen über die soziale Realität
sind nicht möglich und Überprüfungen ebenfalls nicht.
Z. B. der Begriff der Rolle = defin. als die Gesamtheit der
Erwartungen, die von Personen an die Inhaber/innen einer bestimmten
sozialen Position gestellt werden. Oder Rolle = defin.
„zyinderförmiger (oft hohler) Gegenstand“.
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Logische Aussagen: Dabei
handelt es sich um Aussagen, deren Wahrheit oder
Falschheit allein aufgrund der in der Aussage verwendeten Zeichen
analysiert werden kann. Z.B. Wenn A größer B und B größer
C, dann A größer C.
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Präskriptive Aussagen:
Es handelt sich hier um Aussagen, die Wertungen
zum Ausdruck bringen. Sie haben zwar einen empirischen Bezug, sind
allerdings nicht empirisch überprüfbar. Z. B. „Die
Einkommensverteilung in Deutschland sollte verändert werden“.
C) Kriterien der Falsifizierbarkeit von
Aussagen:
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Die einzelnen Begriffe und die
Gesamtaussage beziehen sich auf die wahrnehmbare Realität, z.
B.:
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Begriffe und Aussagen, die das Kriterium
erfüllen, sind Begriffe wie „Haus, Auto, Geschlecht,
sozialer Status“ und Aussagen wie „Soziale Gruppen
zeichnen sich durch direkte Kontakte ihrer Mitglieder aus“(Homans),
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Begriffe und Aussagen, die das Kriterium
nicht erfüllen sind Begriffe wie „Einhorn, Zauberwald,
Perry Rhodan“ und Aussagen wie “Soziale Gruppen sind
ein Geschenk des Himmels“.
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Die Aussage muss so
formuliert sein, dass ihre Wahrheit oder Falschheit nicht schon
allein aufgrund ihrer logischen Struktur ermittelt werden kann,
z.B.:
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Beispiele, die das Kriterium erfüllen
sind „Kevin ist größer als Marvin“ oder „Die
Arbeitslosenrate in Deutschland ist größer als die
Arbeitslosenrate in Frankreich“.
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Beispiele, die das Kriterium nicht
erfüllen sind „Max ist größer und kleiner als
Anton“oder „Wenn a größer als b, und b
größer als c, dann ist a größer als c“.
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Eine Sonderstellung nehmen
die sog. Basissätze ein:
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Das Basissatzproblem
beinhaltet, dass Basissätze als empirische Grundlage der
Wissenschaft nicht als wahr bewiesen werden können. Sie gelten
daher durch Vereinbarung der Wissenschaftlergemeinde solange als
wahr bis das Gegenteil bewiesen werden kann („konventionalistische
Lösung“).
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Damit eine Aussage als
Basissatz anerkannt werden kann, müssen Bedingungen erfüllt
sein, die subjektive Entscheidungen verhindern:
Zur Anerkennung von Aussagen als
Basissatz
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müssen sich diese auf
intersubjektive Beobachtungen stützen,
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müssen nach den höchsten
methodischen Standards ermittelt worden sein und
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dürfen nicht zu den anerkannten
Basissätzen im Widerspruch stehen.
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